
Holger von Seggern

Rechtsanwalt und Notar / Fachanwalt für Arbeitsrecht, Insolvenzrecht und Steuerrecht
Rechtsanwalt Holger von Seggern trat 1995 ein. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht, Insolvenzrecht und Steuerrecht und Notar. Er ist Vorsitzender des Schlichtungsauschusses für Lehrlingsstreitigkeiten der Kreishandwerkerschaft Delmenhorst / Oldenburg-Land. Rechtsanwalt Holger von Seggern vertritt Mandanten auch in Verfahren gegen die SOKA-BAU wegen der Zwangsmitgliedschaft in der Sozialkassse vor dem insoweit allein zuständigen Arbeitsgericht Wiesbaden. Außerdem ist er auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts tätig.
- Insolvenzrecht
- Steuerstrafrecht,
- Arzthaftungsrecht
- Bau- und Architektenrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Pferderecht
- ferner Werkvertragsrecht
- Studium der Rechtswissenschaften an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main
- Jahrelange Tätigkeit als wissenschaftliche Hilfskraft an verschiedenen Fachbereichen der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität
- Referendarausbildung in Oldenburg
- Zur Anwaltschaft zugelassen seit Februar 1995
- Fachanwalt für Steuerrecht seit 2001
- Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2010
- Fachanwalt für Insolvenzrecht seit 2013
- Notar seit 2019
- Mitbegründer und Mitglied im Arbeitskreis Steuerrecht im Anwaltsverein Oldenburg
- Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Steuerrecht und Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV)
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV
- Seit 2000 Vorsitzender des Schlichtungsauschusses für Lehrlingsstreitigkeiten der Kreishandwerkerschaft Delmenhorst / Oldenburg-Land
- Seit 2006 Bestellung zum Treuhänder in Verbraucherinsolvenzverfahren durch das Amtsgericht (Insolvenzgericht) Delmenhorst
- Mitglied bei www.pferderechtsanwaelte.de
- Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft für Insolvenzrecht und Sanierung im DAV
- Veröffentlichung: „Werbungskostenabzug beim Erststudium“, KSR-direkt (nwb-Verlag), Heft 10/09